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Keine Nutzungsgebühren für Sportstätten

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Rommerskirchen Der Haushaltsentwurf für 2024 ist eingebracht, spätestens nach Neujahr beginnen die Fraktionen mit ihren Beratungen. Eines ist jedoch bereits jetzt sicher: „Die Sportvereine werden für die Sportstätten und das Sonnenbad auch weiterhin keine Nutzungsgebühren entrichten müssen. Dies nicht allein für 2024, sondern auch darüber hinaus“, sagt Bürgermeister Dr. Martin Mertens.

„Die bisherige Praxis hat sich bewährt, und
es gibt seitens der Verwaltung keinerlei
Überlegungen, hieran durch die Einführung
von Nutzungsgebühren etwas zu ändern“,
betont der Rathauschef.
„ Die Vereine im Gemeindegebiet leisten
großartige Arbeit. Zusammen mit der Förde-
rung durch die Bezirkskonferenzen ist für
uns der Verzicht auf Sportstättennutzungs-
gebühren auch ein Teil der Förderung des
aktiven Ehrenamtes“, sagt Martin Mertens.

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