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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
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verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte
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Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gegen die Stadt Kaarst gefällt.
Kaarst. Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Vorfeldflächen am Flughafen Düsseldorf hat das Bundesverwaltungsgericht gegen die Interessen der Stadt Kaarst entschieden. Die Beschwerde der Stadt Kaarst gegen die Nichtzulassung der Revision aus dem Urteil des OVG Münster vom Juni 2018 wurde vom BVerwG zurückgewiesen.
Die Argumente der Stadt hinsichtlich der unzureichenden Beteiligung der betroffenen Kommunen im Planverfahren wurden von den Richtern ebenso abgelehnt wie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus: Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist mehr als enttäuschend.
Die Interessen der betroffenen Kommunen und damit der Bürger, die unter dem zunehmenden Fluglärm leiden, werden meines Erachtens nicht ausreichend von den Gerichten gewürdigt. Wir werden die Urteilsbegründung nun sehr genau prüfen und mit der Politik das weitere Vorgehen beraten."
Peter Böttner
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