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Hartz IV und die Hundesteuer

verfasst von: hl290663 am
Gesellschaft 
Verminderter Steuersatz in der Gemeinde Jüchen

Jüchen. Das Soziale Bündnis Jüchen e.V. weist darauf hin, dass Sozialhilfeempfänger oder Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), die einen Hund besitzen, einen geringeren Hundesteuersatz in der Gemeinde Jüchen geltend machen können. Der Satz beträgt gemäß § 4 Absatz 4 der Hundesteuersatzung, ein Viertel des regulären Satzes. Bei einem Hund (kein sogenannter" Listen-Hund") sind dann anstatt 72,00 ¤ jährlich, nur 18,00 ¤ fällig. Diese Regelung betrifft aber nur den ersten Hund, für jeden weiteren ist der "normale" Satz fällig. Der Antrag muss schriftlich bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Soziales Bündnis Jüchen e.V.
info@sbj-ev.de , Tel.: 02165-446442
www.sbj-ev.de


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