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Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
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verfasst von: hl290663 am
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Jüchen. Mit Schreiben vom 20.07.10 an das Soziale Bündnis Jüchen e.V., teilt der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Oswald Duda, mit, dass dem SBJ e.V. auf Grund der "Allgemeinen Dienst- und Geschäftsordnung der Gemeinde Jüchen" die Auslegung von Info-Flyern des SBJ e.V. im Rathaus nicht möglich sei. Auf welche konkrete Vorschrift diese Entscheidung beruht, ist nicht ersichtlich, da weder dies im v.g. Schreiben konkretisiert wurde, noch wurde ein Auszug diesem beigefügt. Auch die Recherche im Internet blieb erfolglos. "Es ist festzustellen, dass der Verein Existenzhilfe als auch der Verein VDK im Rathaus Informationen auslegen dürfen. Dem VDK ist es auch erlaubt, offensive Mitgliederwerbung mittels eines Werbeplakates zu betreiben". so der Vorstand in einer Presseerklärung. "Wir halten dies für einen groben und politisch motivierten Verstoß gegen § 5 SGB XII. Auch der Gleichheitsgrundsatz wird hier außer Kraft gesetzt.
Der Vorstand des Sozialen Bündnis Jüchen e.V. hat zur Klärung der Angelegenheit den Petitionsausschuss des Landtages NRW angerufen. "Notfalls, werden wir Klage gegen den Bürgermeister als Chef der Verwaltung beim Verwaltungsgericht einreichen. Wir halten das Verhalten der Gemeindeverwaltung für eine politische Provinzposse", so der 1. Vorsitzende Heiner Lindgens. Mit gleicher Post, ging dem SBJ e.V. ein Schreiben des Teamleiters der ARGE Rhein-Kreis Neuss, Standort Jüchen zu, worin es plötzlich heißt:" Die ARGE -Rhein-Kreis Neuss hat die Räumlichkeiten hier von der Gemeinde Jüchen angemietet. Eigentümer und DIENSTHERR ist die Gemeinde Jüchen. Somit obliegt es dem Bürgermeister der Gemeinde Jüchen hierüber zu entscheiden." Zitat Ende. "Hier wird wohl der "schwarze Peter" hin und hergeschoben, so Lindgens. "Erst wird uns durch dem Teamleiter Günther mitgeteilt, dass er mit der Geschäftsführung der ARGE Rhein-Kreis Neuss Rücksprache nehmen muss, nun ist der Bürgermeister auch als Dienstherr zuständig.Und das alles für ein Dutzend Info-Flyer!" so Lindgens weiter.
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