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Wohngeldreform zum 1. Januar 2023

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Kaarst. Zum 1. Januar 2023 werden die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld reformiert. Sowohl die Einkommensgrenzen als auch die Höhe der Bewilligung werden sich erhöhen. Dies hat zur Folge, dass etwa zwei bis dreimal so viele Kaarster Bürgerinnen und Bürger nun Anspruch auf Wohngeld haben. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes und des noch fehlenden Programm-Upgrades können die Zahlungen frühestens im Frühjahr 2023 erfolgen.

Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass es zwingend erforderlich ist, einen Antrag zur Fristwahrung bis zum 31. Januar 2023 zu stellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Heike Böse, 02131 987221, und Jessica Meuer, 02131 987220, zur Verfügung.

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