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Das ändert sich mit der neuen Coronaschutzverordnung

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Auf Grundlage der Beschlüsse aus der Bund-Länder-Beratung am 19. Januar ergreift das Land Nordrhein-Westfalen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die bereits bestehenden Beschränkungen wurden vorzeitig bis zum 14. Februar verlängert. Darüber hinaus gilt ab dem 25. Januar eine verschärfte Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Geschäften müssen künftig medizinische Schutzmasken getragen werden.

Für Unternehmen, die unter den Auswirkungen der Corona-Krise leiden, verbessert der Bund nochmals die Überbrückungshilfe. Dies umfasst Zuschüsse zu den Fixkosten, sofern Unternehmen aufgrund der Pandemie einen deutlichen Umsatzrückgang belegen können. Die Zugangsvoraussetzungen zu den Mitteln sollen vereinfacht werden.

„Nach dem Beschluss erwarte ich, dass die vom Bund angekündigten Gelder schnellstmöglich dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Wir dürfen unsere Unternehmen und Einzelhändler in dieser schwierigen Situation nicht im Stich lassen“, betont Bürgermeister Erik Lierenfeld.

Das ändert sich ab Montag in Dormagen:
Schulen: Die Schulen bleiben vorerst geschlossen. Alle Schüler*innen sollen weiterhin auf Distanz lernen. Für Kinder der Klassen 1 bis 6 gibt es nach wie vor eine Notbetreuung an den Schulen, wenn diese von ihren Eltern nicht zuhause betreut werden können. Die Mittagessenentgelte für die Ganztagsschulen in stadteigener Trägerschaft (Erich-Kästner-Schule, Sekundarschule, Realschule Hackenbroich) und das Bettina-von-Arnim-Gymnasium für Januar werden erstattet bzw. nicht erhoben. Für die übrigen Ganztagsschulen informieren die jeweils zuständigen Träger die Eltern über die weitere Vorgehensweise. Darüber hinaus werden ab Montag in einer ersten Verteilaktion 17.000 FFP2-Masken an allen städtischen Schulen für die vor Ort tätigen Lehrkräfte, Betreuer*innen (und sonstiges Landespersonal) verteilt.

Kitas: Kindertagesstätten bleiben im „eingeschränkten Pandemiebetrieb“. Das bedeutet, dass in den Einrichtungen die Betreuung in festen Gruppen erfolgt, die untereinander nicht in Kontakt treten dürfen. Um die Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen, ist der Betreuungsumfang für jedes Kind im Januar um zehn Stunden gekürzt, mit Ausnahme von Hortgruppen. Die Kita- und OGS-Beiträge werden für Januar erstattet bzw. nicht erhoben. Für die städtischen Kitas und die in Trägerschaft der Dormagener Sozialdienst gGmbH betriebenen Einrichtungen werden auch keine Mittagessenentgelte erhoben.

Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte sind weiterhin ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Zu betreuende Kinder sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Partys und Feiern bleiben überall untersagt.

Maskenpflicht: Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Zons, an den Bahnhöfen und in der Fußgängerzone wird bis zum 14. Februar verlängert. Wichtige Neuerung: Der Zutritt zu öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Geschäften ist ab dem 25. Januar nur noch mit einer medizinischen Maske (OP-Maske, KN95 oder FFP2) gestattet. Während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung sind medizinische Masken ebenfalls Pflicht, auch am Sitzplatz. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen nach wie vor eine Alltagsmaske tragen. Bei Besuchen der Verwaltungsgebäude der Stadt muss ebenfalls eine medizinische Maske getragen werden. Beim Besuch der Wochenmärkte unter freiem Himmel sowie auf den Parkplätzen und im Umfeld von Geschäften ist mindestens eine Alltagsmaske zu tragen.

Trauungen: Die Anzahl der Traugäste bleibt auf maximal vier Personen beschränkt. Das heißt, zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten sind maximal vier weitere Gäste erlaubt. Bei den Gästen muss es sich um die Eltern oder eigenen Kinder handeln.

Bildungseinrichtungen: Die Veranstaltungen von Musikschule und Volkshochschule konzentrieren sich bis auf Weiteres ausschließlich auf Online-Veranstaltungen. Die Stadtbibliothek bleibt bis zum 14. Februar geschlossen, bietet jedoch weiterhin einen Abhol-Service an.

Alkoholkonsum im öffentlichen Raum: Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist grundsätzlich zulässig. Der Verkauf zwischen 23 Uhr und 6 Uhr bleibt untersagt.

Sport: Sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist nach wie vor unzulässig. Alle Sportstätten der Stadt Dormagen bleiben daher zunächst bis zum 14. Februar 2021 für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt.

Für Fragen zu ordnungsrechtlichen Angelegenheiten ist von Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 16 Uhr, die Bürgerhotline unter der 02133 257 555 erreichbar.

Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, weil sie beispielweise nicht mehr alleine einkaufen gehen können oder sich in Quarantäne befinden und keine Unterstützung im persönlichen Umfeld haben, können sich per Mail an hilfe@stadt-dormagen.de wenden.

Bei Fragen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderung zu möglichen Hilfsprogrammen und Förderangeboten des Bundes können sich Gewerbetreibende unter wirtschaft@stadt-dormagen.de melden.


Anmerkung: Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.

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