Willkommen bei Heide Bote
Suchen  
Navigation  

Teilzeit-/Minijob  
Achtung! Teilzeitpflegekräfte für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht. Keine Pflege, keine Nachtdienst, kein Wochenenddienst, fester Kundenstamm. #Einsatzgebiet Meerbusch, Krefeld und Neuss. Telefon: 02151 94 99 774 www.lebensfluss-online.de

Online  
Aktuell 62 und 0 registrierte Benutzer online.

Anmeldung

  

Corona-Allgemeinverfügung des Kreises erweitert

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Maskenpflicht in besonderen Außenbereichen

Rhein-Kreis Neuss. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, den Wert von 50 überschritten hat, gilt auch der Rhein-Kreis Neuss als Corona-Risikogebiet. Seit Montag gelten daher verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Unter anderem müssen Bürger in Fußgängerzonen Masken tragen. Diese Regelung wurde in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen weiter konkretisiert und in die Corona-Allgemeinverfügung des Kreises zur Pandemie-Bekämpfung aufgenommen.

Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich weiter überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Neu ist die Definition bestimmter Innenstadtbereiche, in denen die Maskenpflicht insbesondere eingehalten werden muss. Hier eine Übersicht:

Die Stadt Neuss hat alle Bereiche in einer Karte erfasst (www.neuss.de/nur-mit-mund-nasen-bedeckung-in-die-innenstadt). In Dormagen gilt sie in der Fußgängerzone und in der Altstadt von Zons sowie an den Bahnhöfen in Dormagen und Nievenheim. In Grevenbroich sind Kölner Straße, Wallgasse, Synagogenplatz, Am Markt, Steinweg und Breite Straße betroffen. In Kaarst der Gehweg entlang der Westseite/Geschäftszeile der Rathausarkaden bis zur Einmündung La-Madelaine-Allee, der Fußweg „Am Maubishof“ zwischen Alte Heerstraße und Einmündung in die angrenzenden Passagen, die in Nord-Süd und Ost-West-Richtung abzweigen, sowie die Passagen selbst. Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen haben keine Straßen ausgewiesen, dennoch gilt auch hier die Vorgabe, in stark frequentierten Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die nötigen Mindestabstände nicht einzuhalten sind.

Angesichts des für Deutschland aktuell höchsten Werts an Neuinfektionen mit über 11 000 Fällen innerhalb von 24 Stunden appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, die Corona-Auflagen unbedingt zu befolgen und alle Schutzmaßnahmen mitzutragen. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger: Beachten Sie stets die AHA-Regeln. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand, achten Sie auf Handhygiene und tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn ein ausreichender Abstand nicht gewährleistet werden kann. Es gilt jetzt, so wenig Kontakte wie möglich zu haben und in Solidarität gemeinsam gegen die Ausbreitung des Coronavirus anzugehen.“

Antworten auf häufig gestellte Fragen über die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen gibt der Kreis im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona-faq. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-50.

Corona-Allgemeinverfügung des Kreises erweitert | Anmelden bzw. neues Benutzerkonto einrichten | 0 Kommentare
Wir sind nicht verantwortlich für Kommentare unserer Benutzer
  
Werbung Online  
http://www.heide-bote.de

Seniorenbetreuung  
http://www.lebensfluss-online.de

Impressum  
4D-TEAM Melcher
Hochstadenstraße 60
47829 Krefeld

Umsatzsteuer-ID Nr.:
DE 811 856 943

Telefon:
02151 - 94 99 774

bei Fragen:
info@heide-bote.de

Artikel einreichen:
redaktion@heide-bote.de

Twitter:
Buchdrucker

Anmeldung  




 



Copyright © 2006 Heide Bote. Alle Rechte vorbehalten.
Optimale Darstellung mit allen gängigen Browsern.
Powered by 4D-Team

Allgemeine Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis