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Start des Regel-Betriebes in den städtischen Kindertageseinrichtungen

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Jüchen:- Seit dem 8. Juni hat die Stadt Jüchen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen. Das Infektionsgeschehen und die Erfahrungen der letzten Wochen lassen nun die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung zu. Ab dem 17. August gilt für die Kindertagesbetreuung daher wieder der Regelbetrieb. Diese Öffnung erfolgt grundsätzlich unbefristet. Es kann jedoch wieder zu lokalen oder landesweiten Einschränkungen kommen, falls die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erforderlich machen sollte.

Im Regelbetrieb haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. In den Zeiten der aktuellen Pandemie steht jedoch der Gesundheitszustand der zu betreuenden Kinder in einem besonderen Fokus. Grundsätzlich gilt, dass Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, nicht betreut werden sollen. Falls diese Symptome während der Betreuung auftreten, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen.

Ein besonderes Augenmerk ist auf Symptome zu legen, die auch für eine COVID-19 Erkrankung kennzeichnend sind, wie z. B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Muskel- und Gliederschmerzen. Hier sind die Eltern in der Verantwortung, die Symptome ggf. ärztlich abzuklären. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert Koch Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören.

Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens/laufender Nase bei Kindern ist ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens das Kind zunächst für 24 Stunden zu Hause zu beobachten, ob hier weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden. Die Eltern stehen in der Verantwortung, den Gesundheitszustand ihres Kindes einzuschätzen, bevor sie es in die Kindertagesbetreuung geben.

Die Einrichtung kann die Betreuung ablehnen, solange das Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sollen Kindertageseinrichtungen gemeinsam mit den Eltern vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Um für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz im Umgang mit SARS-CoV-2 zu sorgen, erhalten alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie alle Kindertagespflegepersonen vom 03. August bis zum 09. Oktober die Möglichkeit, sich alle 14 Tage freiwillig auf das Virus testen zu lassen.

Norbert Wolf

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