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Mehr Demokratie begrüßt Gesetzentwurf zur NRW-Kommunalwahl

verfasst von: redaktion am
Politik 
Düsseldorf. Die Kommunalwahl soll trotz Corona wie geplant am 13. September stattfinden. Dafür sind bei der Wahlvorbereitung Erleichterungen vorgesehen. Das geht aus einem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen hervor, der dem Fachverband Mehr Demokratie vorliegt. Mehr Demokratie begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. „Es ist gut, dass die Fraktionen ein klares Statement setzen und damit die Debatte um eine Wahlverschiebung beenden. Es geht jetzt darum, gemeinsam die anstehenden Probleme zu lösen. Demokratie darf auch in schwierigen Zeiten nicht aufhören“, so Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer des Verbands.

Laut Trennheuser gehe der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, lasse aber einige wichtige Punkte offen. „Es fehlt etwa an Vorschlägen für den Wahlkampf! Hier braucht es insbesondere Unterstützung für kleinere Gruppierungen in Form von Zuschüssen zu den Wahlkampfkosten“. Außerdem müsse noch nachgebessert werden mit Blick auf bei einer Wahl schwer erreichbare Personengruppen.

Mehr Demokratie schlägt hier ein Abstimmungsheft nach Schweizer Vorbild vor, in dem die Parteien ihre Positionen darlegen können. Dieses Abstimmungsheft wird dann gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen automatisch an alle Haushalte zugestellt. In einem kürzlich veröffentlichten Eckpunktepapier zur Kommunalwahl hatte Mehr Demokratie bereits dargelegt, welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen seien, um eine für alle Beteiligten faire Wahl zu gewährleisten.

Um sich zur Wahl stellen zu können, müssen Parteien und Wählergemeinschaften vorab eine bestimmte Anzahl an Unterstützerunterschriften vorzeigen. Begrüßenswert sei aus Sicht von Mehr Demokratie, dass der Gesetzentwurf hier zum einen eine Verlängerung der Sammel- und Einreichungsfrist vorsehe. Zum anderen sei eine Absenkung der Unterschriftenhürde auf 60 Prozent der normalerweise nötigen Unterschriften geplant.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Vergrößerung der Stimmbezirke vor, so dass Gemeinden die Möglichkeit haben, bei Bedarf die Anzahl der Wahlräume zu reduzieren. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Kitas und Seniorenheime Corona-bedingt nicht als Wahlräume genutzt werden können und von einem hohen Briefwähleranteil ausgegangen werden kann.

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