Willkommen bei Heide Bote
Suchen  
Navigation  

Teilzeit-/Minijob  
Achtung! Teilzeitpflegekräfte für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht. Keine Pflege, keine Nachtdienst, kein Wochenenddienst, fester Kundenstamm. #Einsatzgebiet Meerbusch, Krefeld und Neuss. Telefon: 02151 94 99 774 www.lebensfluss-online.de

Online  
Aktuell 30 und 0 registrierte Benutzer online.

Anmeldung

  

Bildungspolitische Forderungen in der Coronakrise

verfasst von: redaktion am
Politik 
Düsseldorf. Die Corona-Pandemie hat die gesamte Gesellschaft auf den Kopf gestellt, viele Probleme verursacht und Fragen aufgeworfen, für die es schnelle Antworten braucht. An vielen Stellen hat sich die LSV NRW schon geäußert und Forderungen gestellt. Im Folgenden möchten wir, wie angekündigt, unsere Position zu den Zentralen Prüfungen noch einmal näher erläutern. Darüber hinaus möchten wir aber auch deutlich machen, dass die aktuelle Krise bildungspolitische Nachwirkungen haben wird. Probleme, die nicht tagesaktuell sind, die aber auch naher Zukunft gelöst werden müssen. Entsprechend folgen einige weitere Ausführungen, mit denen wir zunächst aus unserer Sicht zentrale Fragen „nach Corona“ antworten möchten.

#1 Zentrale Prüfungen
Neben den Abiturient*innen sind auch die Schüler*innen, welche dieses Jahr die Zentralen Prüfungen (im folgenden ZP genannt) schreiben, besonders von dem Schulausfall betroffen. Dies führt nicht nur dazu, dass die Prüflinge sich klausurrelevante Inhalte selber beibringen müssen, sondern belastet die betroffenen Schüler*innen natürlich auch psychisch aufgrund der großen Herausforderung und Erwartungen, die an sie gestellt werden. Vor allem in der zehnten Klasse ist das Curriculum so geplant, dass Schüler*innen bis kurz vor den Prüfungen deren Inhalte erlernen.

Außerdem kritisiert die LSV NRW, dass die Prüflinge aufgrund des Schulausfalls mit noch unterschiedlichen Voraussetzungen in die Prüfungen gehen. So wird ein*e Schüler*in, welche aus einer sozial schwächeren Familie kommt, nicht die finanziellen Mittel zur notwendigen Unterstützung haben. Zudem haben manche Schüler*innen keine Unterstützung beim Lernen falls ihre Erziehungsberechtigten nicht über das benötigte Wissen verfügen. Auch das Konzept des digitalen Lernens ist zu kritisieren, da sich nicht jeder Haushalt digital ausstatten kann. Hier müssen also Lösungen gefunden werden, welche die ZPs so fair wie möglich machen.

Daher fordert die LSV NRW, dass der verpasste Unterricht in einer angemessenen Zeit von mindestens zwei Wochen nachgeholt wird. Die vom MSB geplante Verschiebung von fünf Tagen ist nicht tragbar und sorgt für einen unglaublichen Druck, denn drei Wochen Schulausfall in fünf Tagen aufzuholen, ist nicht möglich. Die zwei Wochen sollen allen Schüler*innen ermöglichen, den benötigten Stoff zu erlernen. Außerdem fordert die LSV NRW, dass die zentral gestellten Prüfungen von den Lehrkräften wenn nötig abgeändert werden können, damit die Schüler*innen nur Aufgaben bekommen, die im Unterricht durchgearbeitet wurden. Die LSV NRW begrüßt, dass laut Bildungssicherungsgesetz die ZPs ausfallen können, fordert jedoch, dass Schüler*innen die individuelle Wahlmöglichkeit zwischen dem Ablegen einer Prüfung und einem Abschluss basierend auf den bisherigen Leistungen gegeben wird. Dabei müssen in jedem Fall die Versetzung und der Abschluss der Schüler*innen gesichert sein. Kein*e Schüler*in darf einen Nachteil aus dieser Situation erfahren.

#2 Verpasster Unterricht
Die Tatsache, dass durch die Corona-Krise viel Unterricht ausgefallen ist, bereitet allen Schüler*innen Probleme. Auch Schüler*innen, die in diesem Schuljahr keinen Abschluss erwerben wollen, sind direkt betroffen und stehen nun Problemen gegenüber. Denn der für die Abschlüsse relevante Stoff wird den Schüler*innen natürlich über Jahre hinweg vermittelt und darüber hinaus bauen viele Inhalte aufeinander auf. Ein Nachholen zu dem Zeitpunkt, an dem die Schulen wieder offen sein werden, wird sich schwierig gestalten, da die Lehrpläne ohnehin schon voll sind und meist wenig Spielraum lassen, wenn alle Themen behandelt werden sollen.

Wie schon im ersten Abschnitt erläutert, treten auch hier massive Probleme bezüglich sozialer Ungleichheit aufgrund von unterschiedlichen Voraussetzungen zum digitalen Lernen auf. Besonders jüngere Schüler*innen sind in hohem Maße abhängig von einer engmaschigen Betreuung durch ihre Erziehungsberechtigten, um sich komplexe Inhalte zu erarbeiten. Diese kann jedoch nicht in allen Familien gewährleistet werden, weswegen der Bildungserfolg durch die Corona-Krise noch stärker als ohnehin schon von den sozialen Hintergründen der Schüler*innen beeinflusst wird. Die soziale Ungerechtigkeit gegenüber bereits vorher gesellschaftlich benachteiligten Menschen wird so weiter verschärft.

Ungerecht ist darüber hinaus auch, dass viele Schüler*innen, die versetzungsgefährdet sind, also Gefahr laufen „sitzen zu bleiben“, da sie wegen des ausfallenden Unterrichts nicht die Chance erhalten, sich zu verbessern und ihre Versetzung in die nächste Klasse zu erwirken.

Vor diesem Hintergrund fordert die Landesschüler*innenvertretung NRW das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW auf, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass den Schüler*innen unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund keine Nachteile aufgrund der durch die Corona-Krise verpassten Unterrichtsinhalten entstehen. Die Lehrkräfte sollen individuelle Lösungen im Sinne ihrer Schüler*innen finden können, wie zum Beispiel die Veränderung der Stundentafel zugunsten prüfungsrelevanter Fächer. Des Weiteren fordert die LSV NRW, dass allen Schüler*innen die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe gewährt wird,

#3 Schulsozialarbeiter*innen/Schulpsycholog*innen
Die LSV NRW fordert schon seit geraumer Zeit die verstärkte Einstellung von Schulsozialarbeiter*innen und Schulpsycholog*innen. Diese hätten in der nun existierenden Krise den Schüler*innen beistehen und sie bei ihren Problemen, beispielsweise telefonisch unterstützen können. Dadurch hätte auch vielen Schüler*innen geholfen werden können, die sich aktuell unsicher und allein gelassen fühlen, beispielsweise weil sie um erkrankte Angehörige bangen, familiären Stress erleben oder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Sie bekämen dadurch die Möglichkeit, über die Probleme zuhause zu reden, denn das geht schließlich nicht immer mit der*dem Klassenlehrer*in oder der*dem Kurslehrer*in. Damit zumindest eine Nachbereitung mit den Schüler*innen möglich ist, sollten (zusätzliche) Schulsozialarbeiter*innen und Schulpsycholog*innen sofort an allen Schulen eingestellt werden. Diese sollten nach der Krise im Schulbetrieb bleiben, um den immer vorherrschenden Leistungsdruck oder aber die individuellen Probleme von zuhause klären zu können.

#4 E-Learning
Schulen zu und nu? Jetzt heißt es für uns selbständig zu lernen. Seit drei Wochen. Hausaufgaben online auf einer E-Learning Plattform hochzuladen oder per Mail zu verschicken, ist nicht nur für die Lehrer*innen schwierig zu verstehen. Auch für uns Schüler*innen ist die aktuelle „Lern“alternative eine Hürde. Täglich neue Aufgaben zu bekommen, ist schön und gut. Man könnte die aktuelle Situation so beschreiben, als gäbe es einen endlos langen Vertretungsunterricht: So wie beim sogenannten „eigenverantwortlichem Arbeiten“ werden die Aufgaben weitgehend erledigt, aber zugleich wird die gesamte Verantwortung für den Lernerfolg einseitig den Schüler*innen aufgebürdet. Zwar wird bei Nachfragen wird meist viel kommuniziert, doch das führt häufig nicht zur Klärung von Fragen, sondern lediglich zu zu Irritationen zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen. Hinzu kommt ein überfülltes Postfach von Schüler*innen und Lehrer*innen, mit 20 Nachrichten, die alle bearbeitet und beantwortet werden müssen. Motivation sieht anders aus und kooperatives Arbeiten wie im “traditionellen” Unterricht ist nahezu unmöglich.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die über E-Learning-Plattformen verbreiteten Erklärvideos und Aufgaben uns Schüler*innen nur bedingt helfen. Diese “Alternative” zum Unterricht in der Schule darf auf keinen Fall die Zukunft sein. E-Learning ersetzt keine Lehrer*innen, auch wenn sich kommerzielle Unternehmen wünschen, dass mehr E-Learning auf ihren Plattformen stattfindet. Dass diese Plattformen ihr Angebot aktuell kostenlos zur Verfügung stellen, ist lediglich ein Lockangebot, das darauf zielt, in Zukunft eine möglichst starke Marktposition zu erlangen und von dieser zu profitieren. Was auf den ersten Blick wie ein großzügiges Angebot wirkt, ist tatsächlich ein weiterer Schritt zur Privatisierung und Gewinnorientierung der Bildungsinfrastruktur.

Zum Arbeiten auf E-Learning Plattformen oder mit Hilfe von Mails bedarf es mehr als nur eines Smartphones, da man mit diesem nicht lernen kann. Viele Plattformen sind aufwendig (Datentraffic, Darstellung, …), sodass das Laden auf dem Smartphone ewig dauert oder gar nicht funktioniert. Nicht jede*r Schüler*in besitzt ein Tablet, einen Laptop oder eigenen Computer. Dies erschwert die ganze Situation um ein Vielfaches. Denn es ist nicht möglich, das Lehrmaterial, das zur Verfügung gestellt wird, ohne entsprechend leistungsstarkes Endgerät wahrzunehmen. Schüler*innen mögen zwar eines der genannten Geräte im Haushalt haben, aber oft brauchen die Erziehungsberechtigte diese zur Zeit selbst für das Arbeiten im HomeOffice. Daher spricht sich die LSV NRW strikt gegen BYOD (Bring your own device) aus. Dies ist für uns weder ein Kompromiss, noch eine Lösung.

#5 Corona-Gesetz
Das Bildungssicherungsgesetz, als Teil des Epidemiegesetzes NRW, überträgt dem Schulministerium gesetzgeberische Kompetenzen, die es auf Grundlage von Rechtserlassen wahrnehmen kann. So soll dem Schulministerium ermöglicht werden, die Zentralen Prüfungen an Haupt-, Real-, und Gesamtschulen auszusetzen oder ohne landeseinheitliche Aufgaben stattfinden zu lassen. Beim Abitur ist davon aber keine Rede. Die Regierung teilt die Prüflinge so in eine Zweiklassengesellschaft auf: Die, deren Prüfung so wichtig ist, dass sie einen schriftlichen Teil benötigt; und die, deren Prüfung auch ohne schriftlichen Teil auskäme. Ein Abitur ohne schriftlichen Teil scheint aus Sicht der Landesregierung kein „richtiges“ Abitur zu sein. Dass die gesundheitlichen Gefahren und Ängste bei Schüler*innen, die ihr Abitur oder ihre ZPs ablegen, gleich groß sind, lässt die Regierung bei ihrer Entscheidung völlig unbeachtet. Daher fordert die LSV NRW, die Regelungen für die Zentralen Prüfungen analog auf das Abitur anzuwenden und gemäß unseren Forderungen zu einem gerechten Abitur allen Prüflingen eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Ablegen der Prüfungen und einem „Durchschnittsabitur“ zu ermöglichen.

Dem Bildungsministerium werden kraft dieses Gesetzes noch viele weitere Kompetenzen übertragen: So kann es unter anderem darüber entscheiden, wie und ob ein Übergang von Real- und Hauptschulen auf Gymnasien dieses Schuljahr stattfindet oder dass Schüler*innen ohne Versetzung in die nächsthöhere Klassen- bzw. Jahrgangsstufe übergehen können. Bei allen Entscheidungen, die das MSB auf Grundlage dieser Regelungen trifft, muss das Wohl der Schüler*innen und in besonderem Maße das der Prüflinge im Vordergrund jeder Entscheidung stehen. Die getroffenen Maßnahmen dürfen sich niemals für eine*n Schüler*in negativ auswirken!

Landesschüler*innenvertretung NRW

Bildungspolitische Forderungen in der Coronakrise | Anmelden bzw. neues Benutzerkonto einrichten | 0 Kommentare
Wir sind nicht verantwortlich für Kommentare unserer Benutzer
  
Werbung Online  
http://www.heide-bote.de

Seniorenbetreuung  
http://www.lebensfluss-online.de

Impressum  
4D-TEAM Melcher
Hochstadenstraße 60
47829 Krefeld

Umsatzsteuer-ID Nr.:
DE 811 856 943

Telefon:
02151 - 94 99 774

bei Fragen:
info@heide-bote.de

Artikel einreichen:
redaktion@heide-bote.de

Twitter:
Buchdrucker

Anmeldung  




 



Copyright © 2006 Heide Bote. Alle Rechte vorbehalten.
Optimale Darstellung mit allen gängigen Browsern.
Powered by 4D-Team

Allgemeine Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis