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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
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verfasst von: redaktion am
Umwelt
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Rhein-Kreis Neuss. Wer seine Hecken und Büsche schneiden will, hat dazu nur noch bis Ende Februar Zeit. Darauf weist das Kreisumweltamt hin. Dezernent Karsten Mankowsky erläutert, dass die Nist- und Brutzeit von Anfang März bis einschließlich September dauert: „In dieser Zeit ist es verboten, Hecken und auch Büsche zu roden oder radikal zurückzuschneiden.“
Dies gilt auch innerhalb von Ortschaften, denn Hausgärten sind wichtige Lebensräume: Hecken bieten kleinen Tieren und Vögeln nicht nur Nist- und Versteckmöglichkeiten; sie sind außerdem während der Blütezeit zusammen mit anderen Gartenpflanzen Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und viele andere Insekten.
Erlaubt sind ab März nur schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Ausnahmen gelten für behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen, die nicht zu einer anderen Jahreszeit durchgeführt werden können, und zum Beispiel für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen und im Wald.
Außerdem macht das Umweltamt darauf aufmerksam, dass Vogelnester auch an Häusern nicht einfach entfernt werden dürfen. Wer zum Beispiel Fassadenarbeiten an seiner Hauswand plant, kann erst mit den Arbeiten beginnen, wenn das Nest nicht mehr bewohnt ist. Die Entnahme dauerhafter Niststätten, wie zum Beispiel von Schwalbennestern, bedarf einer Ausnahme der Unteren Naturschutzbehörde. Verstöße gegen die Schutzbestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten, die zu einer Geldbuße führen können.
Weitere Infos zum Naturschutz gibt es bei der Unteren Naturschutzbehörde im Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss unter den Rufnummern 02181 601-6842 oder -6846.
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