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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
#Einsatzgebiet
Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
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verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte
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Rhein-Kreis Neuss. Familien mit geringem Einkommen erhalten pünktlich zum neuen Schuljahr 2019/2020 mehr finanzielle Unterstützung durch das „Starke-Familien-Gesetz“. Das Kreissozialamt weist darauf hin, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) durch dieses Gesetz deutlich verbessert werden.
So steigt das Schulbedarfspaket von 100 auf 150 Euro. Das Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege wird komplett übernommen, und betroffene Familien zahlen nicht mehr wie bisher einen Eigenanteil von einem Euro pro Essen. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – zum Beispiel in Sportvereinen oder Musikschulen – ist die monatliche Pauschale von bisher 10 auf 15 Euro erhöht worden.
Voraussetzung ist, dass die Familien soziale Leistungen beziehen. Eltern, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, können sich direkt bei ihren Ansprechpartnern im Jobcenter informieren. Wenn Familien Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig für die Antragstellung.
Anspruchsberechtigte sollten rechtzeitig einen Antrag auf Leistungen aus dem BuT stellen. Die Unterstützung beim Schulbedarf gibt es für Schüler bis zum 25. Lebensjahr. Zum Schuljahresbeginn im August werden 100 Euro und zum 2. Schulhalbjahr im Februar 50 Euro für Schulbedarf ausgezahlt. Während des laufenden Schuljahres können außerdem Klassenfahrten und Ausflüge mit Schule oder Kindergarten finanziell gefördert werden.
Jobcenter bzw. das zuständige Sozialamt rechnen die Kosten für Mittagsverpflegung und Ausflüge in der Regel direkt mit der Einrichtung ab. Antragsteller können die Belege für Vereinsbeiträge sowie Kultur- und Freizeitangebote beim Jobcenter oder Sozialamt einreichen.
Antragsvordrucke und Informationen zum BuT gibt es bei den örtlichen Sozialämtern und beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Die Anträge sind außerdem im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de unter „Formulare A-Z“ zu finden.
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