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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
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verfasst von: redaktion am
Politik
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Düsseldorf. Der Bundesrat hat Anfang des Monats dem „Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ zugestimmt, das eine Erhöhung um 17 Prozent vorsieht. Damit wird die Vergütung erstmals seit 13 Jahren erhöht.
Für den Neusser Landtagsabgeordneten Dr. Jörg Geerlings ist das eine gute Nachricht: „Die Lage der Betreuungsvereine war zuletzt sehr angespannt. Darüber habe ich mich in vielen Gesprächen vor Ort ausgetauscht. In Neuss mussten wir sogar schon erleben, dass ein Verein sich aus der Betreuungsarbeit zurückgezogen hat.“
Die betroffenen Sozialverbände fordern seit langem eine Anhebung der Vergütung für Berufsbetreuer und höhere Zuschüsse für Gewinnung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern (sogenannte Querschnittsaufgaben). „Nachdem das Land bereits im vergangenen Jahr die Initiative ergriffen hat, konnte nun auch auf Bundesebene der Knoten durchschlagen werden. Das ist eine gute Nachricht auch für Neuss.“
Nach einem längeren Gesetzgebungsprozess wurde nun eine Lösung gefunden, die Vergütungssätze zu erhöhen und damit die Arbeit der Betreuer abzusichern. Betreuungsvereine und Berufsbetreuer unterstützen alte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Der Landtag hatte bereits mit dem Haushalt 2018 beschlossen, die Zuschüsse zur Förderung der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit, insbes. der Querschnittsarbeit, von 4.300.000 Euro um 700.000 Euro auf 5.000.000 (ca. 16 Prozent) zu erhöhen.
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