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Bessere Entlohnung von Nebenbeschäftigungen ermöglichen

verfasst von: redaktion am
Politik 
Rhein-Kreis Neuss. Aktuell üben rund 6,9 Millionen Menschen in Deutschland einen Minijob aus. Die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen wurde zuletzt 2013 von der CDU-/FDP-Bundesregierung auf 450 Euro angehoben. Erhöhungen des Mindestlohnes haben deshalb zur Folge, dass die maximal mögliche Stundenzahl eines Minijobs immer weiter reduziert wird. Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs eingebracht. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion Dirk Rosellen:

„Mit dem Gesetzentwurf hat die schwarz-gelbe NRW-Koalition eine wesentliche Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Anstelle des starren Werts von 450 Euro soll die Grenze zukünftig das 53-fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Die so genannte Gleitzone mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen soll auch entsprechend angepasst werden und künftig bis zum 148-fachen des gesetzlichen Mindestlohns reichen.

Mit der Dynamisierung der Einkommensgrenze kann und soll eine bessere Entlohnung von Nebenbeschäftigungen ermöglichet werden. Sie ermöglicht es, dass Erhöhungen beim Mindestlohn bei den Beschäftigten auch tatsächlich ankommen. Minijobs bieten auch im Rhein-Kreis Neuss Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichen Lebenssituationen von Schülerinnen und Schülern bis zu Rentnern die Möglichkeit, sich unkompliziert etwas dazu zu verdienen.

Mit der Anpassung der Gleitzone soll darüber hinaus der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtert werden, was insbesondere für Langzeitarbeitslose eine Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und das Berufsleben bietet.“

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