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Neuregelung für Abwasserleitungsprüfungen

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Kaarst. Die Pflicht zur Prüfung privater Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten wird aufgehoben. Voraussetzung ist, dass die Anlagen nach dem 01.01.1965 errichtet wurden und nur häusliches Abwasser ableiten. Hintergrund ist eine Änderung in der „Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen“. Damit wird auch die bisher erforderliche Wiederholungsprüfung für Grundstücke mit häuslicher Abwasserableitung in Wasserschutzgebieten abgeschafft.

Die Pflicht zur Prüfung privater Leitungen mit gewerblichem oder industriellen Abwasser bleibt bestehen. Ebenfalls unverändert bleibt die unverzügliche Prüfpflicht bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Abwasserleitungen. Die Prüfung muss durch einen Sachkundigen erfolgen.

Unabhängig davon empfiehlt Uwe Schielke, Bereichsleiter des Tiefbauamtes, allen Grundstückseigentümern, ihre Abwasserleitungen im Blick zu behalten: „Die jüngsten Starkregenereignisse haben uns allen gezeigt, dass auch das Kaarster Kanalsystem große Herausforderungen bewältigen muss. Dies schließt einen funktionierenden Hausanschluss mit ein.
Nur die regelmäßige Wartung der privaten Abwasserleitung kann nasse Keller verhindern. So können Defekte und Schwachstellen frühzeitig erkannt werden. Die Stadtverwaltung steht allen Eigentümern beratend zur Seite“, sagt Schielke.

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