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100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz

verfasst von: redaktion am
Politik 
CDA fordert schnelle Umsetzung des Koalitionsvertrages

Rhein-Kreis Neuss. Vor 100 Jahren – am 04. Februar 1920 – wurde das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Vorausgegangen waren Streiks und Kämpfe für mehr Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben. Heute regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und den gewählten Betriebsräten. Allerdings sinkt die Anzahl der Betriebsräte in Deutschland seit Jahren. Die Bundesregierung hat deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, die Gründungen und Wahlen von Betriebsräten zu erleichtern. Noch ist dazu nichts umgesetzt.

Die Vorsitzende Angelika Zelleröhr der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft im Kreisverband des Rhein-Kreises Neuss fordert daher: „Als CDA haben wir uns für eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung in den Verhandlungen eingesetzt. Bundesarbeitsminister Heil muss dieses Vorhaben endlich umsetzen. Die betriebliche Mitbestimmung ist einer der großen Errungenschaften in unserer Sozialen Marktwirtschaft. Das dürfen wir nicht vernachlässigen.

„Neben der vereinfachten Wahl, wollen wir Betriebsratsgründunger besser schützen. Der Kündigungsschutz des Wahlvorstandes und der Wahlbewerber sollte dazu ausgebaut werden. Zudem wollen wir Behinderungen der Betriebsratswahlen durch den Arbeitgeber stärker strafrechtlich verfolgen. Und auch das Vorgehen von kommerziellen Beratungsagenturen zur Bekämpfung von Betriebsräten unterbinden,“ sagt die Vorsitzende Angelika Zelleröhr anlässlich des 100-jährigen Jubiläums.

Angelika Zelleröhr

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