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Verletzt der Landrat seine Neutralitätspflicht?

verfasst von: redaktion am
Politik 
Die Stadtverwaltung Grevenbroich hat in der Ratssitzung am 30.01.2020 drei durch CDU und FDP vorgelegte Anträge als unzulässig zurückgewiesen. Im Vorfeld der Sitzung hatte sich daraufhin die FDP-Fraktion an den Landrat als Kommunalaufsicht gewandt und um dessen Einschätzung gebeten.

Die Kommunalaufsicht hat daraufhin die Stadtverwaltung um Stellungnahme gebeten, wurde durch Bürgermeister Klaus Krützen in der Sitzung erklärt. Diese sei aber noch nicht abgegeben worden. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion erklärte zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt, ihm läge eine schriftliche Stellungnahme des Landrats vor, der den Antrag entgegen der Auffassung der Stadtverwaltung für zulässig erkläre.

Dazu erklärt Horst Gerbrand, Fraktionsvorsitzender der SPD im Rat der Stadt Grevenbroich: „Dennoch - ohne eine vorherige Antwort der Verwaltung abzuwarten - einseitig einer Fraktion eine rechtliche Einschätzung abzugeben, ist völlig inakzeptabel.“

Horst Gerbrand weiter: „Eine Stellungnahme abzugeben, ohne die Antwort der Stadt zu kennen, ist eine einseitige Parteinahme. Oder ist der Landrat nicht gehalten die Neutralitätspflicht zu beachten? Zudem werden die in der Gemeindeordnung verankerten und abschließend geregelten Instrumente einer Kommunalaufsicht missachtet. Auch der Landrat hat den gesetzlich vorgegebenen Rahmen einzuhalten, auf den er selbst immer drängt.“ Die SPD-Fraktion hat daher in der Sitzung des Rates die Verwaltung aufgefordert, eine rechtliche Einschätzung zu dem Vorgang zu verfassen.

DANIEL RINKERT

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