Navigation
Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
#Einsatzgebiet
Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
www.lebensfluss-online.de
Online
Aktuell 47 und 0 registrierte Benutzer online.
Anmeldung
|
|
verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte
|
Jüchen. Durch Unbekannte wurden in den letzten Tagen in Garzweiler offenbar Giftköder in Form von vergifteten Mettenden ausgelegt, die von einem Hund gefressen wurden. „Glück im Unglück“ hatte das Tier dennoch. Der Tierhalterin war Gott sei Dank schnell aufgefallen, dass ihr Hund einen Köder gefressen hatte. So konnte er rechtzeitig durch einen Tierarzt behandelt und gerettet werden.
Solche oder ähnliche Vorfälle sollten auf jeden Fall bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Wenn ein mutwillig ausgelegter Giftköder von einem Wirbeltier gefressen wird, das Tier stirbt oder erhebliche Schmerzen erleidet, ist der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Vorsätzliche Tierquälerei kann mit bis zu drei Jahren Gefängnisstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Aber auch der Hundehalter kann Schadensersatz fordern, wenn der Täter ermittelt und verurteilt wird. So könnten beispielsweise Tierarztkosten, die im Zuge der Behandlung des Tieres nach Aufnahme des Giftköders entstanden sind, zurückgefordert werden.
Giftköder können jedoch auch für Menschen gefährlich sein, wenn z.B. Kinder damit in Berührung kommen. Vor allem Hundehalter können ihr Tier schützen, indem sie es vorsichtshalber immer angeleint bzw. mit einem geeigneten Maulkorb ausführen.
Norbert Wolf
|
|
|
|
Werbung Online
Seniorenbetreuung
Impressum
4D-TEAM Melcher
Hochstadenstraße 60
47829 Krefeld
Umsatzsteuer-ID Nr.:
DE 811 856 943
Telefon:
02151 - 94 99 774
bei Fragen:
info@heide-bote.de
Artikel einreichen:
redaktion@heide-bote.de
Twitter:
Buchdrucker
Anmeldung
|