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Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

verfasst von: redaktion am
Politik 
Mehr Demokratie begrüßt heutiges Urteil zur Stichwah

Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Landesverfassungsgericht hält die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen für verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis der Urteilsverkündung am heutigen Freitag in Münster. Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem damit, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend geprüft habe, inwieweit eine Wahl mit relativer Mehrheit den Anforderungen an eine ausreichende Legitimation der Hauptverwaltungsbeamten genüge. Dies sei angesichts der zunehmenden Zersplitterung der Parteienlandschaft aber notwendig.

Mehr Demokratie begrüßt das heutige Urteil. „Das Verfassungsgericht hat einer empfindlichen Schwächung der kommunalen Demokratie damit einen Riegel vorgeschoben“, kommentiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Dass sich CDU und FDP nicht ausreichend Zeit für eine umfassende Darlegung der Gründe für die Abschaffung der Stichwahl nehmen würden, hatte Mehr Demokratie schon im Laufe des Gesetzgebungsprozesses, etwa in der entsprechenden Landtagsanhörung, mehrfach kritisiert. Gegen die Abschaffung hatte Mehr Demokratie fast 20.000 Unterschriften gesammelt und an Vertreter von CDU und FDP überreicht.

In den Augen von Mehr Demokratie sei es nun an der Zeit, dass sich alle demokratischen Fraktionen im Landtag gemeinsam darüber Gedanken machen, ob es in dieser Frage nicht doch einen Konsens geben könne. „Die Stichwahl ist seit ihrer ersten Abschaffung 2007 ein ewiger Streitpunkt zwischen CDU und SPD. Dieser Streit hat mit dem heutigen Verfassungsgerichtsurteil ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden“, so Trennheuser. Das dürfe nun nicht das Ende der Fahnenstange sein. Besser wäre es, gemeinsam Alternativen wie etwa die sogenannte Rangfolgewahl ernsthaft zu prüfen.

Wähler haben in einem Rangfolgewahlrecht die Möglichkeit, sowohl ihren Wunschkandidaten als auch ihre Präferenzen für den Fall anzugeben, dass kein Kandidat auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Anstelle einer Stichwahl wird zeitgleich mit dem ersten Wahlgang eine Auswertung der gewählten Präferenzen durchgeführt. Am Ende des Verfahrens kann so immer ein Bürgermeister oder Landrat mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen ermittelt werden. Die Rangfolgewahl ermöglicht es, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten und dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner mit möglichst großer Legitimation zu ermitteln. Zur Anwendung kommen Rangfolgewahlen vor allen Dingen im angelsächsischen Raum, in zahlreichen Kommunen der USA, in London und bei der Wahl des irischen Parlaments.

Achim Wölfel
Mehr Demokratie e.V. NRW

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