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„Sieg für die kommunale Demokratie“

verfasst von: redaktion am
Politik 
SPD begrüßt Erhalt der Stichwahl

Neuss. Die SPD Neuss begrüßt die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen. Die von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Abschaffung der Stichwahl ist damit für die Kommunalwahlen 2020 vom Tisch. „Die heutige Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung und den Neusser Landtagsabgeordneten Jörg Geerlings“, sagt der Neusser SPD-Vorsitzende Sascha Karbowiak. Denn Geerlings war als Justiziar der CDU-Landtagsfraktion deren Hauptredner in der entscheidenden Plenarsitzung und hatte das Gesetz vehement verteidigt.

Die Begründung des Gerichts
Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW kommt in seiner Urteilsbegründung zu einer deutlich anderen Einschätzung als Geerlings: „Die Abschaffung der Stichwahl ist nicht mit der Landesverfassung vereinbar“, wird die Präsidentin Dr. Ricarda Brandts in einer Pressemitteilung zitiert. In der weiteren mündlichen Urteilsbegründung wird das Gesetz überdeutlich kritisiert. So heißt es von Brandts, es fehle dem Gesetzgeber „an einer Einbeziehung relevanter Tatsachen“.

Sieg für die kommunale Demokratie
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Arno Jansen. In einem völlig überhasteten Verfahren wollten sich der CDU-Ministerpräsident Armin Laschet und die Koalition aus CDU und FDP mehr Macht in den Rathäusern des Landes sichern. Dem hat der Verfassungsgerichtshof einen deutlichen Riegel vorgeschoben. „Der Ministerpräsident und der CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings müssen sich nun höchstrichterlich attestieren lassen, dass eine politische Mehrheit das Wahlrecht nicht verbiegen kann, wie es ihr beliebt“, so Jansen weiter.

Wichtig für die Legitimation der Mandatsträger
Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist nach Einschätzung der SPD Neuss endgültig sichergestellt, dass sich die gewählten Spitzen der Städte und Kreise in ihrem Amt auf eine breite Basis bei den Wählerinnen und Wählern stützen können. Denn durch das Urteil ist ausgeschlossen, dass ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin mit 30 Prozent oder weniger der Wählerstimmen im ersten Wahlgang ins Amt gehoben wird. Die Entscheidung, ob eine Stichwahl notwendig ist, treffen nach Aussage des SPD-Parteivorsitzenden Sascha Karbowiak am Ende ohnehin die Wählerinnen und Wähler. „Die Neusserinnen und Neusser haben 2015 bewusst auf die Stichwahl verzichtet und Reiner Breuer mit über 50 Prozent der Stimmen bereits im ersten Wahlgang zum Bürgermeister gewählt.“

Zum Hintergrund:
Die Stichwahlen wurden im Jahr 1994 zusammen mit der Direktwahl der Bürgermeister eingeführt und haben sich bewährt. 2007 schafften CDU und FDP sie ab. Die rot-grüne Minderheitsregierung hat sie 2011 mit den Stimmen der Linken und der FDP – die sie jetzt wieder abschaffen will – wieder eingeführt. Hintergrund war, dass bei der Kommunalwahl 2009 in einigen Kommunen Kandidatinnen und Kandidaten mit weniger als einem Drittel aller Stimmen gewählt wurden. Die niedrigen Stimmenanteile der Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Wählerschaft.

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