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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
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Politik
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Rhein-Kreis Neuss. Der Deutsche Bundestag hat heute (12. Dezember) die Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken beschlossen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Rhein-Kreis Neuss wertet den Beschluss als großen Erfolg für den Mittelstand im Rhein-Kreis Neuss. „Der Meisterbrief ist Garant für höchste Qualität der Arbeit und der beruflichen Ausbildung“, sagt Stefan Arcularius, Vorsitzender der MIT Rhein-Kreis Neuss. „Mit der Rückkehr zur Meisterpflicht wird die hochwertige berufliche Ausbildung ebenso wie die Qualitätsarbeit des Handwerks gestärkt. Davon werden auch die Betriebe und Kunden im Rhein-Kreis Neuss profitieren.“
Die MIT hat sich seit Jahren auf allen Ebenen für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zentralen Gewerken starkgemacht. „Es hat sich gezeigt, dass die Abschaffung der Meisterpflicht im Jahr 2004 ein Fehler war. Danach ist nicht nur die Qualität der Arbeit, sondern auch die Qualität der Ausbildungsleistung in diesen Gewerken stark zurückgegangen“, sagt Arcularius.
Im September erzielte der MIT-Bundesvorsitzende und stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Carsten Linnemann eine Einigung mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und der SPD, in welchen Gewerken die Kriterien für eine Meisterpflicht erfüllt werden. Nun soll die Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter und Orgel- und Harmoniumbauer wieder eingeführt werden. Die Wiedereinführung gilt aber nur für neu gegründete Betriebe. Bestehende Betriebe haben Bestandsschutz.
Die MIT Rhein-Kreis Neuss setzt sich weiterhin für eine weitere Stärkung des dualen Ausbildungssystems ein: etwa über einen Meisterbonus, mit dem bei bestandener Meisterprüfung angefallene Gebühren ganz oder teilweise erstattet werden, oder eine Gleichstellung des Meistertitels mit dem Bachelor. Arcularius: „Das würde dem anhaltenden Trend zur Akademisierung entgegenwirken und die Attraktivität der Ausbildungsberufe auf lange Sicht verbessern.“
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