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Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig!

verfasst von: redaktion am
Politik 
Die Fassade bröckelt

Grevenbroich. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 05. November entschieden, die Leistungskürzungen für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II sind teilweise verfassungswidrig, weil sie nicht mit der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen vereinbar sind.

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Stadtrat Grevenbroich, Walter Rogel-Obermanns erklärt dazu: „Das haben wir immer gesagt! Seit der Einführung des Hartz-IV-Systems setzen wir uns für die Abschaffung ein, weil es die weitverbreitete Angst vor dem sozialen Abstieg erzeugt und Kinderarmut begünstigt.“

Walter Rogel-Obermanns wirft die Frage auf: „Was ist mit den Menschen die durch die Sanktionen ihre Wohnung und ihr Hab und Gut verloren haben? Haben Sie einen Anspruch auf Wiedergutmachung?

Seine Fraktionskollegin Katharina Baum erklärt weiter: „Nachdem das Sozialgericht Düsseldorf, im Oktober 2019, den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel im Rhein-Kreis Neuss erklärt hat, folgen Beschwichtigungen seitens des Kreises. Gerade die neuesten Ausführungen des Landrats und seiner Mitarbeiter gegenüber der „Neuss-Grevenbroicher Zeitung“ vom 26.Oktober 2019 sorgen bei der Ratsfraktion DIE LINKE für Irritation und Befremden. Das ist ein weiterer Baustein der sozialen Ungerechtigkeit.“

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