Willkommen bei Heide Bote
Suchen  
Navigation  

Teilzeit-/Minijob  
Achtung! Teilzeitpflegekräfte für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht. Keine Pflege, keine Nachtdienst, kein Wochenenddienst, fester Kundenstamm. #Einsatzgebiet Meerbusch, Krefeld und Neuss. Telefon: 02151 94 99 774 www.lebensfluss-online.de

Online  
Aktuell 22 und 0 registrierte Benutzer online.

Anmeldung

  

Aufenthaltsgewährung bei gut Integrierten

verfasst von: redaktion am
Politik 
Verfassungsausschuss des Landkreistags NRW lehnt neuen Bleiberechtserlass ab

Düsseldorf – Die Mitglieder des Verfassungsausschusses des Landkreistags NRW befürchten, dass der neue sogenannte Bleiberechtserlass des Flüchtlings- und Integrationsministeriums des Landes NRW falsche Anreize schafft und unnötige Zusatzkosten generiert. Daher lehnen sie diesen ab.

Das NRW-Flüchtlings- und Integrationsministerium möchte gut integrierten Geduldeten in größerem Umfang als bisher Aufenthaltstitel erteilen. Dafür hat das Ministerium in einem Bleibe-rechtserlass Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz an die kommunalen Ausländerbehörden verschickt.

Den Erlass lehnt der Verfassungsausschuss des Landkreistags NRW (LKT NRW) allerdings ab: „Ausländerbehörden benötigen Rechtssicherheit. Daher müssen Kriterien zur Aufenthaltsgewährung eindeutig definiert und für die kommunale Praxis gut umsetzbar sein“, betonte der Vorsitzende des Verfassungsausschuss des LKT NRW, Landrat Dr. h. c. Sven-Georg Adenauer (Kreis Gütersloh), in der jüngsten Ausschusssitzung. Diesen Anforderungen werde der Erlass nicht gerecht.

„Die im Erlass verwendeten offenen Rechtsbegriffe und intendierten Auslegungsspielräume, deren Grenzen kaum zu erkennen bzw. in der Praxis überprüfbar sind, werden zu einer uneinheitlichen Anwendungspraxis führen. Der Erlass will etwas regeln, wo-für das Aufenthaltsgesetz schon heute eine praxistaugliche und anerkannte Regelung bietet. Die im geltenden Recht normierten Anforderungen an die für eine Aufenthaltsgewährung erforderliche Integrationsleistung oder auch an die Sicherung des Lebens-unterhalts werden durch den Erlass aufgeweicht“, gab Dr. Adenauer zu bedenken.

Missbrauch könne nicht ausgeschlossen werden, etwa durch die Erteilung von Gefälligkeitsbescheinigungen. Zudem könne der Er-lass dazu beitragen, dass frühere Identitätstäuschungen nachträglich legitimiert werden. „Es stellt sich die Frage, ob Flüchtlinge tatsächlich als ‚gut integriert‘ bezeichnet werden können, wenn sie jahrelang bewusst über ihre Identität getäuscht haben“, fügte Dr. Adenauer hinzu. Insgesamt setze der Erlass falsche Anreize.

Hinzu komme, dass die Umsetzung des Erlasses die ohnehin schon ausgelasteten Ausländerbehörden zusätzlich belaste, müssten sie doch künftig neben ihren sonstigen Aufgaben z. B. die er-brachten Integrationsleistungen oder auch die Sprachkenntnisse überprüfen.

Aufenthaltsgewährung bei gut Integrierten | Anmelden bzw. neues Benutzerkonto einrichten | 0 Kommentare
Wir sind nicht verantwortlich für Kommentare unserer Benutzer
  
Werbung Online  
http://www.heide-bote.de

Seniorenbetreuung  
http://www.lebensfluss-online.de

Impressum  
4D-TEAM Melcher
Hochstadenstraße 60
47829 Krefeld

Umsatzsteuer-ID Nr.:
DE 811 856 943

Telefon:
02151 - 94 99 774

bei Fragen:
info@heide-bote.de

Artikel einreichen:
redaktion@heide-bote.de

Twitter:
Buchdrucker

Anmeldung  




 



Copyright © 2006 Heide Bote. Alle Rechte vorbehalten.
Optimale Darstellung mit allen gängigen Browsern.
Powered by 4D-Team

Allgemeine Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis