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CDU für eine rückwirkende Erstattung von Elternbeiträgen

verfasst von: redaktion am
Politik 
Neuss. In einer Anfrage zum Jugendhilfeausschuss bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Information, ob rückwirkend für die vergangenen Jahre Beitragserstattungen an Eltern im Rahmen der geänderten Geschwisterkindregelung ergangen sind oder noch ausstehen.

„Wir halten es für rechtens und legitim, dass die Betroffenen auch rückwirkend nach der neuen Regelung eingestuft werden und ggf. die Rückerstattung ausgezahlt bekommen“, erklären Anissa Saysay, Sachkundige Bürgerin im JHA und Jo Deußen, JHA-Vorsitzender, unisono.

Besucht mehr als ein Kind einer in Dormagen lebenden Familie gleichzeitig beispielsweise eine Kita oder die OGS, so entfallen grundsätzlich die Elternbeiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Sofern sich unterschiedlich hohe Beiträge ergeben, so ist nur jeweils der höhere Betrag zu zahlen.

Die Geschwisterkindregelung der Stadt Dormagen musste Ende vergangenen Jahres neu geregelt werden, da die Stadt in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf unterlegen war. Wenn es eine Geschwisterkindregelung wie in Dormagen gibt, sind gemäß Kinderbildungsgesetze (KiBiz) Kinder, deren Tagesbetreuung elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre. Andernfalls würden die Eltern nicht von der Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr profitieren.

Besuchen nun zeitgleich Geschwister des Kindes, dessen Betreuung im letzten Kita-Jahr beitragsfrei ist, eine Kita oder die Kindertagespflege, ist im Falle, dass der Beitrag für das zweite Kind höher ist, für diese Kind nur der Differenzbetrag zwischen dem höheren Beitrag und dem freizustellenden Beitrag zu zahlen. Hier setzt die Anfrage der CDU-Fraktion an.

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