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Politik
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Dormagen. Künftig sollen Kommunen frei darüber entscheiden können, ob sie einen Integrationsrat wählen lassen oder stattdessen einen Integrationsausschuss bilden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.
„Echte Teilhabe ist aber nur über ein gewähltes Gremium zu haben“, betont Mehmet Güneysu, Vorsitzender des Integrationsrates Dormagen. „Der Integrationsrat muss deshalb wie bisher erhalten bleiben!“
Auch Dormagens Erster Beigeordneter Robert Krumbein befürwortet das bewährte Modell mit einem gewählten Integrationsrat. „Es ist die unmittelbarere Form der Repräsentation von Einwanderern und ihren Interessen“, so Krumbein. Die Vertreter der Ratsfraktionen sprachen sich in der letzten Sitzung des Integrationsrates ebenfalls für die Beibehaltung des bisherigen Modells aus.
Bisher sind Kommunen, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, gesetzlich verpflichtet, Integrationsräte einzurichten. In Gemeinden mit mindestens 2.000 ausländischen Einwohnern können 200 Wahlberechtigte einen Integrationsrat beantragen.
Ein Integrationsausschuss müsste als Ratsausschuss zu mindestens 51 Prozent durch Ratsmitglieder besetzt werden, während im Integrationsrat die Migrantenvertreterinnen und -vertreter in der Mehrheit sind.
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